Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der iptas Plattform
Stand: 17.11.2025
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der über das Internet bereitgestellten Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform „iptas“ (nachfolgend „Plattform“), die von der iptas INNOVATIONS GmbH, Schöne Aussicht 44 in 65193 Wiesbaden (nachfolgend „iptas“ oder „wir“) betrieben wird. Die Plattform unterstützt qualifiziertes medizinisches und psychotherapeutisches Fachpersonal (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) durch KI-gestützte Erstellung von Sitzungsprotokollen und Therapieberichten, ein 10-Phasen-Therapiemodell sowie eine evidenzbasierte Wissensdatenbank.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (z. B. Psycho-therapeuten, Praxen, Kliniken). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
Integrale Bestandteile des Vertragsverhältnisses sind zudem unsere Datenschutzerklärung sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), die mit Vertragsschluss als vereinbart gelten.
§ 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
- Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Plattform über das Internet als
Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung durch den Kunden. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Leistungspaket („Tier“), dessen Details auf unserer Webseite (iptas.de/preismodelle) einsehbar sind.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, iptas hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss und Testphase
- Der Vertragsschluss kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Manuell: Durch ein individuelles Angebot von iptas und dessen Annahme durch den Kunden.
- Online: Durch Registrierung auf der Plattform, Auswahl eines Leistungspakets und Abschluss des Bestellvorgangs über die dafür vorgesehene Schaltfläche. Der Kunde gibt damit ein verbindliches Angebot ab, das iptas durch eine Bestätigungs-E-Mail oder die Freischaltung des Accounts annimmt.
- iptas bietet eine 14-tägige kostenlose Testphase an. Wählt der Kunde während der Registrierung ein kostenpflichtiges Leistungspaket, beginnt die Kostenpflicht erst nach Ablauf der Testphase.
- Wandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement: Sofern der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase über die im Nutzerkonto vorgesehene Funktion oder per E-Mail kündigt, geht der Testzugang automatisch in das vom Kunden gewählte kostenpflichtige Abonnement über.
§ 3 Leistungsumfang und Nutzungsrechte (Lizenz)
- iptas gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform im Rahmen des gewählten Leistungspakets.
- Die Nutzungslizenz wird pro namentlich benanntem Therapeuten („Named-User“) erworben. Die Verwaltung (Hinzufügen und Entfernen) von Lizenzen erfolgt durch den Kunden über sein Nutzerkonto. Die finanziellen Auswirkungen von Lizenzänderungen sind in § 6 Ziffer 3 geregelt.
- Wichtiger Hinweis zur KI-Nutzung: Der Kunde erkennt an, dass die von der Plattform erstellten Protokolle und Berichte das Ergebnis einer automatisierten, KI-gestützten Verarbeitung sind. Diese Ergebnisse sind als Entwürfe zu verstehen. Der Kunde ist als qualifiziertes medizinisches bzw. therapeutisches Fachpersonal verpflichtet, diese Entwürfe sorgfältig zu prüfen, zu validieren, zu korrigieren und eigenverantwortlich fertigzustellen. iptas übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder therapeutische Eignung der generierten Inhalte.
§ 4 Verfügbarkeit und Wartung
- iptas gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,3 % im Jahresmittel.
- Ausgenommen von der Berechnung der Verfügbarkeit sind:
- Planmäßige Wartungsfenster, die dem Kunden über die Plattform oder per E-Mail angekündigt werden. iptas ist bemüht, diese außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen.
- Ausfälle, die auf höhere Gewalt oder von iptas nicht zu vertretende Ursachen zurückzuführen sind (z. B. Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze, Ausfälle bei Unterauftragnehmern wie Deutsche Telekom/T-Systems oder Microsoft Azure).
- Bei Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit gemäß §4.1 von mehr als 1% (ausgenommen durch geplante Wartungen) kann der Kunde auf Anforderung eine Gutschrift auf die anteilige Nutzungsgebühr für die Dauer der Nicht-Verfügbarkeit erhalten. Die Rückerstattung ist insgesamt begrenzt auf eine (1) Monatsgebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
- Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) selbst verantwortlich und trifft angemessene Maßnahmen, um einen unbefugten Zugriff Dritter zu verhindern.
- Einholung von Einwilligungen: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, vor der Nutzung der Plattform (insbesondere der Aufzeichnung von Therapiesitzungen) eine rechtswirksame und informierte Einwilligung seiner Patienten gemäß den Anforderungen der DSGVO und der berufsrechtlichen Schweigepflicht (z.B. § 203 StGB) einzuholen.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht zu nutzen.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
- Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket und der Anzahl der Lizenzen. Es gelten die auf der Webseite von iptas ausgewiesenen Preise.
- Abrechnung: Abhängig von den gewählten Zahlungskonditionen erfolgt die Abrechnung monatlich oder jährlich. Der für die Abrechnung maßgebliche Zeitraum wird nachfolgend „Abrechnungszeitraum“ genannt.
- Anpassung von Lizenzen:
- Hinzufügen: Der Kunde kann jederzeit weitere Lizenzen hinzufügen. Die Gebühr für die neue Lizenz wird für den angebrochenen Abrechnungszeitraum anteilig berechnet und ist sofort fällig.
- Reduzieren: Eine Reduzierung der Lizenzanzahl kann vom Kunden jederzeit vorgemerkt werden. Sie wird jedoch erst zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit (vgl. § 7) wirksam. Eine anteilige Erstattung für die laufende Vertragslaufzeit findet nicht statt.
- Die Nutzungsgebühren sind jeweils im Voraus für den kommenden Abrechnungszeitraum fällig.
- Zahlungen können per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift erfolgen. Zahlung auf Rechnung ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch iptas möglich.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann iptas eine Zahlungserinnerung verschicken und nach 7 Tagen eine Mahnung. Nach 14 Tagen Zahlungsverzug ist iptas berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform ohne weitere Ankündigung vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
- Für Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. wegen unzureichender Kontodeckung), berechnet iptas eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 25,- EUR. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass iptas kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum der vertraglichen Mindestbindung. Der Vertrag wird mit einer Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen.
- Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt wird.
- Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage vor dem Ende der Vertragslaufzeit.
- Die Kündigung kann über die dafür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto oder in Textform
(z. B. per E-Mail) erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail bedarf eine Eingangsbestätigung von iptas.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Haftung
- iptas haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz,
- bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei grober Fahrlässigkeit und bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von iptas auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
- In den Fällen von Ziffer 2 ist die Haftung zusätzlich auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlten Netto-Vergütung beschränkt.
- Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
- Eine weitergehende Haftung von iptas besteht nicht. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, wie zum Beispiel Umsatzverluste und entgangener Gewinn, Produktivitätseinbußen und Arbeitsausfälle, Datenverlust (der Kunde ist zur regelmäßigen Datensicherung verpflichtet), Reputationsschäden sowie Schäden gegenüber Dritten (Kunden, Partnern und sonstigen).
§ 9 Änderung der AGB und Preise
- iptas ist berechtigt, diese AGB zu ändern, um sie an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen anzupassen.
- iptas wird den Kunden über geplante Änderungen der AGB sowie über geplante Preisanpassungen spätestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) informieren.
- Zustimmungsfiktion: Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, wenn er nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. iptas wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge, die Widerspruchsfrist und das Kündigungsrecht hinweisen.
- Sonderkündigungsrecht: Widerspricht der Kunde den Änderungen, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Konditionen bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit fortgesetzt und endet dann automatisch. Alternativ hat der Kunde das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
- Preisanpassungen werden stets nur zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit wirksam.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 17.11.2025